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   BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77   

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https://dejure.org/1978,536
BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77 (https://dejure.org/1978,536)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1978 - X ZB 17/77 (https://dejure.org/1978,536)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1978 - X ZB 17/77 (https://dejure.org/1978,536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden Patents auf Neuheit, Fortschritt und Erfindungshöhe - Sicherung des Begründungszwangs für patentgerichtliche Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 492
  • GRUR 1979, 220
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77
    Entsprechend handhabt der erkennende Senat den § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG (siehe BGHZ 39, 333 - Warmpressen).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77
    Als selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel kommen im Zivilprozeß alle Mittel in Betracht, die dem Angriff oder der Verteidigung dienen, sofern sie selbständig sind, das heißt einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, -vernichtend, -hindern oder -erhaltend wäre (BGH GRUR 1964, 201, 202; 1964, 259, 260).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77
    Als selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel kommen im Zivilprozeß alle Mittel in Betracht, die dem Angriff oder der Verteidigung dienen, sofern sie selbständig sind, das heißt einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, -vernichtend, -hindern oder -erhaltend wäre (BGH GRUR 1964, 201, 202; 1964, 259, 260).
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77
    Aus diesem Grunde hat der ekennende Senat bisher keinen Begründungsmangel darin gesehen, daß bei einer Zurückweisung einer Anmeldung mit mehreren Patentansprüchen die Unteransprüche nicht gesondert abgehandelt worden waren (BGH Bl. PMZ 1966, 125, 126; BGH Mitt. 1967, 16, 17), insbesondere nicht erörtert war, ob einer der Unteransprüche ein selbständig patentfähiger sog. unechter Unteranspruch oder Nebenanspruch sein könnte (BGH GRUR 1964, 697, 698).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Es ist nach dieser Rechtsprechung vor allem kein Begründungsmangel, wenn nicht geprüft wird, ob einer der Unteransprüche ein selbständig patentfähiger sogenannter unechter Unteranspruch oder Nebenanspruch sein konnte (Sen. Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 22O, 221 1. Sp. - ß-Wollastonit).

    Nach der älteren Rechtsprechung des Senats (insbesondere Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220, 221 - ß-Wollastonit) war eine besondere Erörterung der möglichen Schutzfähigkeit eines Unteranspruchs ohne darauf zielenden (Hilfs-)Antrag schon deswegen entbehrlich, weil ein Patent nur so erteilt werden kann, wie es - gegebenenfalls hilfsweise - beantragt ist.

  • BGH, 11.07.2000 - X ZB 9/99

    Vorliegen eines Begründungsmangels im patentgerichtlichen Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Entscheidung dann im Sinne von § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG "nicht mit Gründen versehen", wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 17/77, GRUR 1979, 220 ff. - ß-Wollastonit).

    Hierzu zählt beispielsweise die dem Gegenstand der Anmeldung zukommende erfinderische Tätigkeit, hierzu zählen aber nicht einzelne dafür maßgebende Gesichtspunkte (vgl. Sen.Beschl. v. 28.11.1978, aaO, S. 221).

    Die fehlende Erörterung einzelner Gesichtspunkte mag dann eine fehlerhafte Rechtsanwendung ergeben, ein Begründungsmangel liegt darin jedoch nicht (Sen.Beschl. v. 28.11.1978, aaO).

  • BGH, 22.06.1993 - X ZB 22/92

    Ausreichende Begründung durch Bezugnahme auf angefochtene Einspruchsentscheidung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Vorschrift des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG lediglich der Sicherung des Begründungszwangs, nicht aber der Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung dient (vgl. BGHZ 39, 333, 341 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1979, 220, 221 - ß-Wollastonit).
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